Daimler

Dieselskandal:
Auch Mercedes-Fahrer haben Chancen auf Schadenersatz

Bereits mehrere Landgerichte und Oberlandesgerichte haben zugunsten von Mercedes-Fahrern geurteilt. Viele andere Verfahren laufen aber noch, da Daimler erst seit 2018 in den Dieselskandal verstrickt ist. Momentan gibt es noch zahlreiche Unklarheiten – vor allem weil der Konzern bisher zur Sache geschwiegen hat. Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs könnten den Konzern nun aber zum Reden bringen. Wir erklären die Hintergründe.

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2021 (VI ZR 433/19)  ließ vieles offen: Bei der Verhandlung ging es um Fahrzeuge von Klägern, in deren Motorsteuerung nachweislich sogenannte Thermofenster verbaut sind. Der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, dass alleine der Einsatz eines Thermofensters nicht genügt um eine Haftung der Daimler AG zu begründen. Schadenersatzansprüche sind aber dennoch möglich. Daher wurde das Verfahren an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.
 

BGH will Daimler im Dieselskandal zum Reden bringen

Dort muss nun aufgeklärt werden, ob Daimler dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) vor der Zulassung von neuen Modellen verschwiegen hat ein solches Thermofenster verbaut zu haben. Und genau das ist nicht klar, weil Daimler bisher geschwiegen hat. Der Fall geht jetzt deshalb zurück an das Oberlandesgericht Köln, vor dem sich Daimler nun verantworten muss. Falls dadurch klar wird, dass Daimler versucht hat, den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung zu vertuschen, haben die Kläger doch Chancen auf Schadenersatz.

Auch mit Urteil vom 13.07.2021 (Az. VI ZR 128/20) wurde ein Daimler-Fall an das zuständige Oberlandesgericht zurückverwiesen. Auch hier stellte der BGH fest, dass alleine der Einsatz eines Thermofensters für eine Haftung nicht genügt. Eine solche kommt aber in Betracht, wenn die Mitarbeiter von Daimler wussten, dass es sich hierbei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.
 

Weitere Abschalteinrichtungen

Außerdem hatte das Oberlandesgericht Koblenz nicht berücksichtigt, dass in dem Fahrzeug wohl auch eine weitere Abschalteinrichtung, die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, verbaut war. Das Oberlandesgericht Koblenz, muss all dies nun aufklären.

Denn zwischenzeitlich wurden gleich mehrere, von  Daimler verwendete Abschalteinrichtungen bekannt:

Erst wenn vor den Gerichten aufgeklärt wurde, welche Abschalteinrichtungen verbaut wurden, wie diese konkret funktionieren, und ob die Mitarbeiter der Daimler AG diese vorsätzlich verwendet haben, kann die Frage, ob Daimler auf Schadenersatz haftet, abschließend beurteilt werden.

Da die Gerichte bislang nur sehr wenige Gutachten eingeholt und Zeugen angehört haben, kann sich das aber noch in die Länge ziehen. Wir halten es für ein positives Zeichen, dass der Bundesgerichtshof hier Klarheit fordert, Daimler aber versucht so wenige Informationen wie möglich preiszugeben.
 

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Dann sollten Sie noch im Jahr 2021 Klage einreichen!

Zum jetzigen Zeitpunkt lohnt sich eine Klage für Sie vor allem dann, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Sie gehen kein Risiko ein und profitieren davon, wenn Sie vor Fristablauf aktiv werden. Da der Abgasskandal bei Daimler 2018 bekannt wurde, besteht das Risiko, dass Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2021 verjähren.
 

Musterfeststellungsklage

Zwischenzeitlich wurde vom vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) auch eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht. In diesem Verfahren soll geklärt werden, ob Daimler für GLC- und GLK-Fahrzeugmodelle mit dem Motor OM 651 auf Schadenersatz haftet. Die Klage wurde bislang aber noch nicht im Klageregister des Bundesamtes für Justiz veröffentlicht.

Sind Sie Käufer eines der betroffenen Modelle, so können Sie Ihre Ansprüche dort zum Klageregister anmelden. Sie haben dann die Sicherheit, dass Ihre Ansprüche nicht verjähren und dass Sie, solllte Daimler dort einen Vergleich anbieten, hiervon profitieren. Gerne melden wir Ihre Ansprüche für Sie zum Klageregister an.
 

Aufforderung zum Softwareupdate:
Ein Zeichen dafür dass Sie vom Dieselskandal betroffen sind

Sie möchten Wissen, ob ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist? Ein eindeutiger Hinweis darauf ist, wenn Sie ein Rückrufschreiben von der Daimler AG erhalten haben, in dem Sie zur Durchführung eines Software-Updates aufgerufen wurden. Das Update soll die illegal verbauten Abschalteinrichtungen abschalten. Ob Sie dieses Update durchführen lassen oder nicht, hat aber keinen Einfluss auf Ihre Schadenersatzansprüche.
 

Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Eine Erstberatung im Abgasskandal ist kostenlos.

Sie fahren einen Audi mit einem Baujahr zwischen 2008 und 2018? Sie wollen wissen, welche Modelle betroffen sind?

Hier kommt die Liste:

 

 

Rückblick: Wie Mercedes erst im Jahr 2018 in den Dieselskandal rutscht

Lange Zeit behält Daimler im Abgasskandal seine weiße Weste an. Im Mai 2018 muss der Konzern aber die Hüllen doch fallen lassen: Das Kraftfahrtbundesamt ruft einen Mercedes Vito der Schadstoffklasse Euro 6 zurück. Es konnte nachgewiesen werden, dass ein sogenanntes Thermofenster darin verbaut wurde – eine unzulässige Abschalteinrichtung. Weitere Rückrufbescheide für zahlreiche Modellvarianten kamen in den folgenden Monaten und Jahren dazu.

Im Laufe des Jahres 2019 gerät Daimler immer weiter unter Druck. Die KBA-Ermittler entdecken mit der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung die nächste unzulässige Abschalteinrichtung und stellen fest, dass diese im Zuge der freiwilligen Updates durch Daimler entfernt worden ist. Der Eindruck entsteht, dass der Konzern die freiwillige Aktion nutzte, um unter dem Radar und ohne das KBA zu informieren, diese und eventuell sogar noch weitere unzulässige Abschalteinrichtungen zu entfernen. Aufgrund der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung werden 60 000 GLK zurückgerufen. Der Rückrufbescheid für den GLK aus 2019 wird dann im Sommer 2020 erheblich ausgeweitet. Im Juni 2020 kommen rund 60 000 weitere Fahrzeuge hinzu, darunter die A-, B-, C-,E- und S-Klasse.

Daimler scheitert mit Widerspruch gegen Rückrufe

Daimler sagt zwar zu, die angeordneten Rückrufe zunächst umzusetzen, der Konzern geht jedoch juristisch gegen die Anordnung vor, kann den Widerspruch aber nicht durchsetzen. Dazu kommen Vorwürfe aus den USA, dass Daimler weitere Abschalteinrichtungen verbaut haben soll. Die Wichtigsten darunter: Slipguard und Bit 15. Wie die Gerichte in Deutschland über diese Funktionen urteilen bleibt aber noch abzuwarten. Bisher hat Daimler auch nicht zugegeben, bewusst getäuscht oder betrogen zu haben.

Bußgeld in Millionenhöhe

Ganz ungeschoren kommt Daimler aber nicht davon: Im September 2019 verhängt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Konzern ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro. Dabei wird Daimler die fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. So habe es passieren können, dass Diesel-Fahrzeuge trotz zu hohem Stickoxidausstoß genehmigt werden konnten.

Sammelklage in den USA endet mit einem Vergleich

Auch in den USA muss Daimler zahlen: Dort wurde eine Diesel-Sammelklage mit 250 000 Beteiligten im August 2020 mit einem Vergleich abgeschlossen. Für die Vergleiche mit den US-Behörden erwartet Daimler Kosten in Höhe von rund 2,2 Milliarden US-Dollar.

Audi, VW, BM, Mercedes-Benz und Porsche drohte ein Bußgeld in Milliardenhöhe

Dazu drohte Daimler und anderen Autoherstellern ein Bußgeld in Milliardenhöhe. Im April 2019 wird durch die EU-Kommission bekannt, dass Ermittlungen gegen VW, BMW, Mercedes-Benz, Porsche und Audi laufen. Ihnen wird vorgeworfen seit den 1990er Jahren auf die Verhinderung einer Weiterentwicklung in der Abgasreinigung hinzuarbeiten. Durch diese Unterdrückung des Wettbewerbs sollen sie Kosten gespart haben. Die Rede ist hier von einem PKW-Kartell. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, die Autobauer haben gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen. Daimler musste nur deshalb kein Bußgeld bezahlen, da sie in den Genuß einer Kronzeugenregelung gekommen waren.

 

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