Leasingverträge

Wenn die Rückgabe von Leasingfahrzeugen unerwartet teuer wird

Bei der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs wird es teuer? Sie hatten einen Unfall oder möchten ihren Vertrag überprüfen lassen? Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Dieselskandal:
Wertverlust sorgt für Ärger bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen

Es gibt zwei Arten von Leasingverträgen: Kilometerleasing oder Restwertleasing. Bei beiden Modellen kommt es momentan vor allem bei Dieselfahrzeugen zu Problemen, da der Abgasskandal häufig für einen Minderwert sorgt.

Restwertleasing

Beim Restwertvertrag trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko. Das bedeutet, dass er bei einer Wertminderung für die Differenz zwischen dem kalkulierten Restwert und dem tatsächlichen Wert des Autos geradestehen muss. Ein Wertminderung kam nun bei vielen Dieselfahrzeugen zustande, da der Restwert vor dem Abgasskandal in den meisten Fällen wesentlich höher angesetzt wurde, als er nun bei der Rückgabe ist. Gerne überprüfen wir für Sie, ob sich die Zahlungen die Sie zum Schluss Ihres Vertrags leisten sollen, im angemessenen Rahmen bewegen.

Kilometerleasing

Beim Kilometerleasing entsteht eine Wertminderung des Fahrzeugs, wenn es mehr genutzt wurde als vertraglich vereinbart, oder wenn es Schäden aufweist. Kommt es dadurch zu einem Minderwert muss der Leasingnehmer diesen ausgleichen. Bei Dieselfahrzeugen haben wir beobachtet, dass die Wertminderung zum Beispiel durch kleine Kratzer häufig zu hoch angesetzt wird.

Da diese durch den Abgasskandal stark an Wert verloren haben, scheinen einige Leasingunternehmen Verschleißerscheinungen bei Dieseln besonders hoch zu bewerten, um Verluste zu schmälern. Häufig Stellen sie dann überhöhte Wertminderungen in Rechnung.

Dabei gilt: Sie müssen kein Neufahrzeug zurückgeben. Das Fahrzeug muss sich nur in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechenden durchschnittlichen Zustand befinden. Gerne überprüfen wir für Sie, ob die Wertminderung, die Sie bezahlen sollen, angemessen ist.

Generell gilt außerdem: Ist in Ihrem Vertrag eine Restwert-Abrechnung vereinbart, sollten Sie diese von einem Anwalt prüfen lassen. Solche Vertragsklauseln können unwirksam sein.
 

Sie brauchen Hilfe bei der Abwicklung eines Unfalls?

Sollten Sie mit dem geleasten Fahrzeug einen Unfall haben, dann müssen Sie unbedingt die Besonderheiten bei einem Leasingvertrag beachten: Auf keinen Fall sollten Sie das Fahrzeug einfach reparieren lassen. Der Leasinggeber muss bei der Abwicklung mit ins Boot geholt werden. Die Reparatur muss mit diesem abgestimmt werden. Ansonsten kann es am Ende des Leasingvertrages teuer werden.

Außerdem steht dem Leasinggeber ein Ersatz für die Wertminderung des Fahrzeugs zu. Diese muss der Unfallverursacher begleichen.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Unfallabwicklung.

Sie möchten einen Leasingvertrag auf Stolperfallen überprüfen lassen, bevor Sie ihn unterschreiben?

Wir begleiten Sie auch dabei, wenn Sie ein Fahrzeug leasen möchten, suchen für Sie nach Stolperfallen im Kleingedruckten und erklären ihnen genau, auf was Sie sich einlassen, wenn Sie den jeweiligen Leasingvertrag unterschreiben.