Vielleicht haben Sie bereits davon gehört oder gelesen, dass Ansprüche auf Diesel-Klagen im Fall von Audi-Fahrzeugen mit dem VW-Motor EA 189 verjährt sind. Das stimmt nicht ganz. Dazu kommt, dass Fahrer von Audi-Modellen mit großen Motoren (EA 896, EA 897, EA 897evo und EA 898) beste Chancen auf Schadenersatz haben. Wir erklären die Hintergründe.
Audi-Fahrer, die bereits 2015 vom Dieselskandal wussten, haben trotz Verjährung noch Ansprüche auf den sogenannten Restschadenersatz (§852 BGB). Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber geschaffen, damit zum Beispiel Betrüger auch nach dem Eintritt der Verjährung eine verbleibende Bereicherung noch herausgeben müssen. So lässt sich bis zu zehn Jahre nach dem Bekanntwerden eines Betruges oder einer sittenwidrigen Schädigung Schadensersatz durchsetzen. Das betrifft momentan vor allem Fahrzeuge mit dem Motor EA 189, bei dem die Verjährung nach dem offiziellen Rückruf eingesetzt hat.
Der Bundesgerichtshof hat inzwischen in Urteilen vom 20. Juli 2021 (Az. VI ZR 533/20 und 575/20) bestätigt, dass Ihnen diese Ansprüche auch dann noch zustehen, wenn das Fahrzeug bereits verkauft wurde. Sie müssen sich dann nur den erzielten Verkaufspreis auf den Schadenersatzanspruch anrechnen lassen. In der Regel bleibt dennoch ein Anspruch über mehrere tausend Euro bestehen.
Beste Chancen auf vollen Schadenersatz – also die Rückabwicklung des Kaufvertrages – haben Halter von Audi-Fahrzeugen mit den größeren V6 3.0 TDI- und V8 4.2 TDI-Dieselmotoren. Die zahlreichen Rückrufe dieser Modelle haben erst im Jahr 2018 begonnen, die Ansprüche sind daher noch nicht verjährt. Wer klagen möchte, sollte sich aber dennoch beeilen.
Falls Sie ein Rückrufschreiben von der Audi AG erhalten haben, in dem Sie zur Durchführung eines Software-Updates aufgerufen wurden, wissen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Das Update soll die illegal verbauten Abschalteinrichtungen abschalten. Das Problem dabei: Viele Fahrzeugbesitzer berichten seither von zahlreichen negativen Auswirkungen nach dem Aufspielen des Updates. Dazu gehören nachlassende Leistung, erhöhter Spritverbrauch oder auch einer Versottung des Motors. Ob Sie dieses Update durchführen lassen oder nicht, hat aber keinen Einfluss auf Ihre Schadenersatzansprüche.
Sie fahren einen Audi mit einem Baujahr zwischen 2007 und 2018?
Sie wollen wissen, welche Modelle betroffen sind?
Hier kommt die Liste:
Gerne helfen wir Ihnen weiter! Eine Erstberatung im Dieselskandal ist ohne Kosten für Sie. Bei vielen Modellen ist eine Rückforderung des Kaufpreises noch immer möglich.
Zögern Sie nicht - kontaktieren Sie uns noch heute um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
In vielen Audi-Modellen ist der VW-Motor EA 189 verbaut, der den Abgasskandal im Jahr 2015 ausgelöst hat. Damals hat Audi zunächst versucht die Verantwortung auf VW abzuwälzen, da der Ingolstädter Autohersteller die verbauten Motoren nicht selbst produziert. Doch schon Ende 2015 musste die Audi AG zugeben auch bei den großen 3-Liter-Motoren, die im eigenen Haus hergestellt werden, mit Abschalteinrichtungen geschummelt zu haben. Diese Motoren wurden nicht nur in Audi- sondern auch in VW- und Porsche-Fahrzeugen verbaut. Den ersten großen Rückruf von Audi-Modellen mit großen Motoren gab es allerdings erst Ende des Jahres 2018. Sieben weitere Rückrufe folgten.
Vor dem ersten Rückruf kam es zu Hausdurchsuchungen unter anderem in den Werken in Ingolstadt und Neckarsulm – auch bei damals aktuellen und ehemaligen Vorstandsmitgliedern. Audi-Chef Rupert Stadler rückte weiter in den Mittelpunkt der Untersuchungen. Der Vorwurf lautete: Betrug und strafbare Werbung für Motoren. Der Vorstandsvorsitzende landete schließlich wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft. Noch während seiner Haftzeit entließ ihn der Konzern. Audi musste schließlich ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro zahlen.
Für Audi ging die Fahrt im Dieselskandal immer weiter bergab. Am Anfang der Krise waren rund 80 000 Audi-Fahrzeuge in Deutschland vom Abgasskandal betroffen. Inzwischen sind es 253 000 – mehr als dreimal so viel. Und das Ausmaß der Manipulationen bei Audi ist bisher jedoch noch nicht abschließend festzustellen.
Dazu droht Audi ein Bußgeld in Milliardenhöhe: Im April 2019 wurde durch die EU-Kommission bekannt, dass Ermittlungen gegen VW, BMW, Mercedes-Benz, Porsche und Audi laufen. Ihnen wird vorgeworfen seit den 1990er Jahren auf die Verhinderung einer Weiterentwicklung in der Abgasreinigung hinzuarbeiten. Durch diese Unterdrückung des Wettbewerbs sollen sie Kosten gespart haben. Die Rede ist hier von einem PKW-Kartell. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, die Autobauer haben gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen. Die Autokonzerne können bei der Kommission noch Stellungnahmen einreichen und sich im Falle eines Bußgeldes vor Gericht wehren.