Bei den HFS-Rechtsanwälten sind Sie richtig, wenn Sie immer einen direkten Ansprechpartner haben wollen und nicht in der Hotline einer Großkanzlei warten möchten. Wir sind Anwälte und keine Sachbearbeiter für Massenschadensfälle. Seit mehr als zehn Jahren ist es unser Ziel, für unsere Mandanten – und für alle, die es werden wollen – persönlich da zu sein, sie ehrlich zu beraten und zu begleiten. Im Dieselskandal haben bereits mehrere hundert Mandanten profitiert.
Klicken Sie unten die Marke Ihres Fahrzeugs an und erfahren Sie mehr dazu. Oder fragen Sie uns gleich persönlich. Unsere Experten für Klagen im Dieselskandal überprüfen in einer kostenlosen Erstberatung wie ihre Chancen stehen.
Wir prüfen für Sie:
- Rückabwicklung fordern
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Rückzahlung des Kaufpreises unter Rückgabe des Fahrzeuges geltend machen. Dabei wird allerdings eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgerechnet. In welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen, und ob sich dies für Sie lohnt, ermitteln wir gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung für Sie.
- Auf Schadenersatz klagen
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Diese Möglichkeit wird als kleiner Schadenersatz bezeichnet. Gerichte setzen dabei regelmäßig Beträge von 20% bis 25 % des Kaufpreises an.
Nach Auffassung der meisten Gerichte können Sie diese Ansprüche auch dann noch geltend machen, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben. Sie müssen sich dann lediglich den erzielten Kaufpreis anrechnen lassen.
Der Bundesgerichtshof hat inzwischen in Urteilen vom 20. Juli 2021 (Az. VI ZR 533/20 und 575/20) bestätigt, dass Ihnen diese Ansprüche auch dann noch zustehen, wenn das Fahrzeug bereits verkauft wurde. Sie müssen sich dann nur den erzielten Verkaufspreis auf den Schadenersatzanspruch anrechnen lassen. In der Regel bleibt dennoch ein Anspruch über mehrere tausend Euro bestehen.
- Widerrufsjoker
Der Begriff Widerrufsjoker beschreibt die Möglichkeit, einen Darlehensvertrag auch viele Jahre nach Vertragsschluss rückabwickeln zu können. Die Rückabwicklung ist möglich, wenn die Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft war. Das bedeutet, Wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben, haben Sie dann die Möglichkeit ihr Auto der Bank zurückzugeben. Im Gegenzug erhalten Sie die bereits gezahlten Raten zurück.
Das funktioniert so: Die Widerrufsfrist beträgt in aller Regel 14 Tage, diese Frist beginnt jedoch nur zu laufen, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde - das ist aber sehr häufig nicht der Fall. Dann hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen, und der Verbraucher genießt ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht.
Ob der Widerruf wirtschaftlich sinnvoll ist, muss aber geprüft werden. Je nachdem wie Ihre Widerrufsbelehrung formuliert ist, kommen drei Optionen in Betracht.
Im Besten Fall erhalten Sie die gezahlten Raten zurück und müssen keinerlei Kosten tragen. In diesem Fall wäre die Nutzung des Fahrzeuges kostenlos gewesen. Eventuell müssen Sie einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Auch hierdurch stünden Sie wirtschaftlich deutlich besser, als bei Fortführung des Darlehensvertrages.
Im schlechtesten Fall kann es aber auch passieren, dass Sie den Wertverlust des Autos für die Zeit der Nutzung ersetzen müssen. In diesem Fall würde ein Widerruf wirtschaftlich meist keinen Sinn machen. Wir prüfen für Sie, welche Option bei Ihrer Widerrufsbelehrung greift.
In der Regel übernehmen die Rechtsschutzversicherungen bei Diesel-Fällen die Kosten. Wichtig ist allerdings, dass Sie bereits zum Kaufzeitpunkt versichert waren. Im Falle des Widerrufsjokers sollten Sie zum Zeitpunkt des Widerrufs versichert gewesen sein. Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist, stellen wir für Sie gerne eine Deckungsanfrage. Auch die weitergehende Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir für Sie kostenlos.
Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, und sollten Sie die Ansprüche nicht auf eigene Kosten geltend machen wollen, so stellen wir gerne Kontakt zu einem Prozessfinanzierer her, der gegen einen Erfolgsanteil die Kosten der Rechtsverfolgung übernimmt.