Das Wichtigste zuerst: Falls Sie davon überrascht worden sind, dass der Insolvenzverwalter Ausschüttungen, die Sie aus einem geschlossenen Fonds erhalten haben, zurückfordert: Zahlen Sie bloß nichts, ohne eine vorherige rechtliche Prüfung. Gerne übernehmen wir das für Sie.
Generell ist es so, dass der Insolvenzverwalter Ausschüttungen nach der Pleite eines Fonds zurückfordern kann, wenn diese nicht aus Gewinnen stammen. Das ist vor allem bei Immobilienfonds oder Schiffsfonds, die gescheitert sind, häufig der Fall. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein und es gibt viele Fragen zu klären:
All diese Fragen müssen überprüft werden, erst dann kann man seriös bewerten, ob und in welcher Höhe die Ansprüche des Insolvenzverwalters berechtigt sind.
Gerne überprüfen wir das für Sie und vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht.