Kaufvertrag

Sie möchten die Gewährleistungspflicht nutzen oder einen Kauf widerrufen?
Wir kennen Ihre Rechte und setzen uns für Sie ein!


Wenn bei größeren Anschaffungen wie zum Beispiel einem Fahrzeug etwas schief läuft, ist der Ärger groß. Sie möchten den Kauf am liebsten gleich widerrufen? Zumindest möchten Sie adäquaten Ersatz oder eine Reparatur? Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Verkäufer schieben Gewährleistungspflicht gerne weiter

Häufig gibt es den Fall, dass gewerbliche Verkäufer versuchen die Gewährleistungspflicht im Fall eines Schadens auf den Hersteller abzuwälzen. So einfach geht das aber nicht. Die Gewährleistungspflicht liegt immer beim Verkäufer. Auch wenn es sich dabei um einen Gebrauchtwarenhändler handelt. Natürlich gibt es viele Händler, die deshalb Absprachen mit Herstellern getroffen haben, die zum Beispiel Reparaturen oder den Ersatz von fehlerhaften Waren sofort übernehmen.

Kommt es zu Problemen mit dem Hersteller, ist der Einsatz des Verkäufers dennoch gefragt, denn er trägt weiterhin die Gewährleistungspflicht.

Kurz: Nicht Sie müssen sich mit einem Hersteller herumärgern, sondern der Verkäufer muss das für Sie tun. Gerne helfen wir Ihnen dabei Ihre Rechte durchzusetzen!

So nutzen Sie den Widerrufsjoker

Der Begriff Widerrufsjoker beschreibt die Möglichkeit, einen Darlehensvertrag auch viele Jahre nach Vertragsschluss rückabwickeln zu können. Haben Sie Ihren Kaufvertrag ganz oder teilweise finanziert, können Sie sich über den Widerruf oft vom Vertrag lösen. Der Vorteil dabei ist, dass die finanzierende Bank dann auch Ihren Kaufvertrag rückabwickeln muss. 

Das bedeutet: Wenn Sie etwas über einen Kredit finanziert haben, haben Sie die Möglichkeit es der Bank zurückzugeben und erhalten die bezahlten Beträge zurück. Auch das, was Sie an den Verkäufer bezahlt haben.

Das funktioniert so: Die Widerrufsfrist beträgt in aller Regel 14 Tage, diese Frist beginnt jedoch nur zu laufen, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, was aber häufig nicht der Fall ist. Dann hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen, und der Verbraucher genießt ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht.

Der Widerrufsjoker macht aber nicht immer Sinn. Dabei kommt es auf den genauen Wortlaut der Widerrufsbelehrung an.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2020 zu KFZ-Finanzierungen zum Beispiel entschieden, dass Kunden bei den meisten verwendeten Widerrufsbelehrungen dennoch den Wertverlust des Fahrzeuges tragen müssen. Das bedeutet, dass deshalb ein Verkauf des Fahrzeuges oft sinnvoller als die Nutzung des Widerrufsjokers wäre.