Viele Anleger wussten nicht, dass sie ein Nachrangdarlehen unterschrieben haben. Oder falls sie es wussten, wurde das Risiko des Totalverlusts der Einlage im Beratungsgespräch häufig heruntergespielt. Oftmals wurden riskante Nachrangdarlehen sogar als sichere Altersvorsorge verkauft. Ist es bei Ihnen so oder so ähnlich gelaufen prüfen wir gerne für Sie Ihre Ansprüche auf Schadenersatz.
Nachrangdarlehen werden dazu benutzt, um Unternehmen zu finanzieren. Wer in ein solches Darlehen investiert, dem winken hohe Renditen – allerdings nur, weil der Anleger ein besonders hohes Risiko eingeht, seine gesamte Einlage zu verlieren. Kommt es zur Insolvenz des Unternehmens, in das der Anleger investiert, steht er im Insolvenzverfahren hinten an. Deshalb heißen solche Darlehen Nachrangdarlehen – sie werden im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt. Oftmals bleibt in diesem Fall nichts mehr für die Anleger übrig.
Seriöse Banken klären über diese Risiko auf. Zahlreiche windige Finanzanlagenvermittler aber oft nicht. Unsere Mandanten berichten zum Beispiel davon, dass im Beratungsgespräch immer die Rede von einem „Fonds“ gewesen sei. Erst nach dem Totalverlust ihrer Einlage haben sie ihre Unterlagen genau durchgeschaut und bemerkt, dass das Wort „Fonds“ an keiner Stelle auftaucht. Meist wurden die Anleger mit hohen Zinsen von bis zu zehn Prozent gelockt. Hohe Zinsen bedeuten aber auch immer, dass der Anleger ein erhöhtes Risiko eingeht. Der Berater hat außerdem die Pflicht zu überprüfen, ob solch hohe Zinsen durch das Unternehmen, in das investiert wird, überhaupt erwirtschaftet werden können. Auch das ist vielfach nicht passiert.
Die Stiftung Warentest gibt regelmäßig eine Warnliste heraus, auf der sie vor Fehlinvestitionen warnt. Was Nachrangdarlehen betrifft sind dort zurzeit drei große Unternehmen zu finden: Te Solar Sprint, UDI-Gruppe Energie und Autark Entertainment.
Anleger des Nachrangdarlehens der Te Solar Sprint IV GmbH & Co KG aus Aschheim müssen mit einem Totalausfall rechnen. Die Firma verlieh Anlegergeld an die Solaranlagen-Vermieterin RexXSPI GmbH, Eckernförde (früher MEP Solar Miet & Service III GmbH). Über deren Vermögen läuft seit 4. Februar 2020 ein Insolvenzverfahren. Laut Te Solar haben Banken der RexXSPI in größerem Volumen Darlehen gewährt. Diese dürften als Gläubiger Vorrang haben, für Te-Solar-Anleger könnte nichts übrig bleiben.
Das Unternehmen warb mit sauberer Energie die saubere Zinsen bringen soll. Am 11. Juni 2021 hat die Finanzaufsicht Bafin mitgeteilt, dass sie weiteren UDI-Gesellschaften die unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte untersagt hat. Im Einzelnen müssen
die UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG
die UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG
die UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG
und die
UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG
Anlegern umgehend ihr Geld zurück zahlen. Da sie dazu vermutlich nicht in der Lage sind, werden die Gesellschaften wohl Insolvenz beantragen müssen.
Bereits im Januar 2017 taucht die von Stefan Kühn beherrschte Autark-Group auf der Warnliste der Stiftung Warentest auf. Damals wurde bekannt, dass Kühn offenbar seine über dreijährige Haftstrafe dazu nutze, um aus dem Gefängnis heraus neue betrügerische Geschäfte aufzubauen. Mit der Hilfe von alten Bekannten gründete er die neue Firma Autark Vertrieb- und Beteiligungs GmbH. Anlegern bot das Unternehmen, das später auf die Autark Invest AG in Liechtenstein verschmolzen wurde, Nachrangdarlehen an, die ihnen bis zu 7,5 Prozent Zinsen pro Jahr einbringen sollten.
Das neue Geschäft lief an, während Kühn seine Strafe absaß: Ende 2016 zeichneten rund 3.600 Anleger nach Angaben der Autark Verträge im Wert von 135 Millionen Euro. Doch die mit dem Anlegergeld finanzierten Geschäfte liefen von Anfang an schlecht. Schon 2016 meldeten die ersten Autark-Firmen Insolvenz an. Wie mehrfach berichtet wurde, sollen Autark-Anleger mit Nachrangdarlehen der Autark Invest AG, die 2018 liquidiert wurde, riesige Verluste im hohen zweistelligen Millionenbereich erlitten haben. Besonders schlimm traf es viele Kleinanleger, die langjährige Ratenverträge abgeschlossen hatten.
Auch bei Crowndfunding und bei der Finanzierung von Startups in der grünen Branche kommen Nachrangdarlehen zu Einsatz. Der Verbraucherschutz warnt vor Investitionen in diesem Bereich, weil auch hier oft über die Form der Investition nicht ausreichend aufgeklärt würde. Die Anbieter versprächen hohe Renditen und „etwas Gutes zu tun“. Anleger rechnen deshalb kaum damit ihre komplette Einlage zu verlieren und sind umso entsetzter, wenn das Geld, mit dem etwas „Gutes“ bewirkt werden sollte, verpufft.
Viel Öl will die OGI AG fördern – und dafür viel Geld einsammeln, mit TV-Star Guido Maria Kretschmer als Vehikel. Wenn dazu auch noch der Firmenchef Investoren den Rückkauf der Anlage plus Zinsen von 9 bis 12 Prozent verspricht – was kann da schon schiefgehen? Finanztest nennt sechs Gründe, warum Anleger dennoch die Finger von dieser Geldanlage lassen sollten.
Schöner geht es kaum. Anlegern, die der Oil & Gas Invest AG (OGI AG) in Frankfurt am Main Geld für die Erschließung von Ölquellen in den USA geben, garantiert OGI-Vorstand Jürgen Wagentrotz höchstpersönlich die Rückzahlung ihrer Einlage plus Zinsen zwischen 9 und 12 Prozent im Jahr. Bürgen will Wagentrotz mit seinem Privatvermögen, falls etwas schiefgeht. Doch das kann aus seiner Sicht nicht passieren, da die OGI AG im Süden der USA über Erdölvorräte von 120 Millionen Barrel im Wert von 6 Milliarden US-Dollar verfüge, die nur kapitalisiert werden müssen, erklärt die Firma im Februar in einer Presseerklärung. Überzeugt von der OGI-Anlage ist auch Mode- und TV-Star Guido Maria Kretschmer, der sonst Shopping-Queens kürt. Er hat bei der Firma investiert. Auch Finanztest-Leser haben nach dem Angebot gefragt. Seit dem Herbst 2014 haben Anleger bereits Nachrangdarlehen in Höhe von sieben Millionen Euro gezeichnet. Jetzt hoffen sie, dass die OGI AG ihre Zusagen einhält. Das ist jedoch wenig wahrscheinlich. Denn die Anlage birgt viele Risiken.
Nachrangdarlehen sind grundsätzlich nachrangig. Das bedeutet: Im Insolvenzfall gegebenenfalls kein Geld zurück.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. warnt seit Jahren vor Engagements, welche vermeintlich unschlagbare Erträgnisse versprechen. Anleger dürfen sich durch die versprochenen Erträge nicht blenden lassen, sondern müssen vorsichtig sein. Denn nur wer den Verlust des eingesetzten Kapitals tragen kann, sollte überhaupt in solche Anlagen Geld investieren.
Dass ein extern und unabhängiger Treuhänder eine lückenlose und effektive Mittelverwendungs- und Mittelschlusskontrolle ausübt, ändert nichts an dem strukturellen Risiko, dass der Darlehensgeber mit seinem Nachrangdarlehen eingeht. Es bedeutet nur, dass ein Rechtsanwalt aufpasst, dass das Geld nicht offenkundig veruntreut wird.
Doch wieso wurde dieses hochspekulative Engagement gerade sicherheitsorientierten Anlegern zum Abschluss angedient?
Der Grund könnte nach den bisherigen Erfahrungen des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V. darin liegen, dass die Risiken dieser Nachrangdarlehensverträge schlichtweg verschleiert bzw. im Beratungsgespräch verharmlost worden sind.
Bei partiarischen Darlehen überlassen die Anleger dem Anbieter Kapital für einen bestimmten Zweck und bekommen dafür einen Anteil am Gewinn. Dies ist die partiarische Komponente des Darlehens, die vom erwirtschafteten Gewinn abhängt.
Ein Anleger, der einem Unternehmen ein Darlehen gibt, ist an diesem nicht als Gesellschafter beteiligt. Er hat also keinen Einfluss auf die Geschäfte und auch keinen ausreichenden Einblick in die Geschäftsentwicklung des Unternehmens. Diese Intransparenz stellt für den Anleger ein enormes Risiko dar. Er spekuliert auf das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens, ohne dass ihm die Informations- und Kontrollrechte eines Gesellschafters zustehen.