Oft schließt man Beratungsverträge ab oder löst Beratungspflichten aus, ohne es überhaupt zu merken. Dabei bestehen unterschiedliche Pflichten und wenn etwas schief läuft, wissen Verbraucher oft nicht einmal dass sie überhaupt Ansprüche haben. Das betrifft zum Beispiel die Beratung durch eine Bank, einen Anwalt oder eine Fachfirma für Handwerksarbeiten. Sie sind falsch beraten worden? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Wenn Sie Sie beim Anlageberater Ihrer Hausbank eine Kapitalanlage zeichnen, so entsteht in der Regel gleichzeitig ein Beratungsvertrag. Der Bankberater ist dann verpflichtet, sie anleger- und objektgerecht zu beraten, Sie über auffällige Meldungen in der Wirtschaftspresse zu informieren und die Kapitalanlage mit banküblichem, kritischem Sachverstand zu prüfen. Das bedeutet zum Beispiel, dass er Ihnen keine unsichere Anlage als Rentenvorsorge empfehlen darf.
Auch über Interessenkollisionen oder Rückvergütungen - also das was die Bank an der Vermittlung einer Kapitalanlage verdient - muss aufgeklärt werden.
Schließen Sie einen Darlehensvertrag ab, so ist die Bank verpflichtet zu überprüfen ob Sie voraussichtlich in der Lage sind das Darlehen zu bedienen und Ihnen die für Sie günstigste Finanzierungsmöglichkeit zu empfehlen.
Gerne überprüfen wir für Sie, ob Ihre Bank einen Fehler bei der Aufklärung gemacht hat.
Beauftragen Sie einen Anwalt, Ihre Ansprüche durchzusetzen, so ist der Anwalt verpflichtet, Ihnen den sichersten Weg zu empfehlen. Gerne überprüfen wir für Sie ob Sie falsch beraten wurden.
Führt eine Fachfirma Handwerksarbeiten bei Ihnen durch, so muss diese überprüfen, ob die beauftragten Arbeiten zum gewünschten Erfolg führen, den Regeln der Technik entsprechen (DIN-Normen) und ob die Vorarbeiten der anderen Gewerke korrekt sind. Ist dies nicht der Fall, entstehen sogenannte Warn- und Hinweispflichten. Wir überprüfen gerne für Sie, ob der jeweilige Handwerksbetrieb seine Pflichten erfüllt hat.