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Volkswagen

Klagen lohnt sich noch immer

Vielleicht haben Sie bereits davon gehört oder gelesen, dass Ansprüche auf Dieselklagen im Fall von VW-Modellen mit dem Motor EA 189 verjährt sind. Klagen sind über eine Hintertür aber noch immer möglich. 

Ansprüche im Zusammenhang mit den Motoren EA 288, EA896, EA897, EA897evo und EA 898 sind aber noch nicht von der Verjährung betroffen. 

Restschadenersatz trotz Verjährung fordern

VW hat die Öffentlichkeit Ende 2015 über den Skandal informiert, 2016 wurden die Fahrzeughalter angeschrieben. Somit endete die dreijährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche spätestens Ende 2019 - eigentlich. VW-Fahrer, die bereits 2015 vom Abgasskandal wussten, haben aber trotz der dreijährigen Verjährungsfrist noch Ansprüche auf den sogenannten Restschadenersatz (§852 BGB).

Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber geschaffen, damit zum Beispiel Betrüger auch nach dem Eintritt der Verjährung eine verbleibende Bereicherung noch herausgeben müssen. So lässt sich bis zu zehn Jahre nach dem Bekanntwerden eines Betruges oder einer sittenwidrigen Schädigung Schadensersatz durchsetzen. Das betrifft momentan vor allem Fahrzeuge mit dem Motor EA 189, bei denen die Verjährung nach dem offiziellen Rückruf eingesetzt hat. 

Auto bereits verkauft? Trotzdem Schadenersatz fordern!

Der Bundesgerichtshof hat inzwischen in Urteilen vom  20. Juli 2021 (Az. VI ZR 533/20 und 575/20) bestätigt, dass Ihnen diese Ansprüche auch dann noch zustehen, wenn das Fahrzeug bereits verkauft wurde. Sie müssen sich dann nur den erzielten Verkaufspreis auf den Schadenersatzanspruch anrechnen lassen. In der Regel bleibt dennoch ein Anspruch über mehrere tausend Euro bestehen.

Sie fahren einen VW mit einem Baujahr zwischen 2005 und 2018? Sie wollen wissen, welche Modelle betroffen sind?
Hier kommt die Liste:

Gerne helfen Wir Ihnen weiter! Eine Erstberatung im Abgasskandal ist kostenlos. Bei vielen Modellen ist eine Rückforderung des Kaufwerts noch immer möglich.

Kontaktieren Sie uns noch heute um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen
 

Keine Verjährung bei den Motoren EA 896, EA 897 und EA 898

VW hat 2015 zwar darüber informiert, dass Abschalteinrichtungen verbaut wurden, aber nicht darüber, dass auch Fahrzeuge die mit den VW-Motoren EA 896, EA 897 oder EA 898 angetrieben werden betroffen sind. Auch in diesen Motoren wurde der Einbau von Abschalteinrichtungen entdeckt. Daher sind die Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen mit diesen Motoren noch nicht verjährt.
 

Sonderfall EA 288: Viele Widersprüche sind noch zu klären

Der Motor EA 288 ist der Nachfolger des Motors EA 189, der ab 2012 millionenfach in Diesel-Autos des VW-Konzerns eingebaut wurde. Inzwischen hat VW zugegeben, dass ein sogenanntes Thermofenster in den Motoren verbaut ist. Ob diese Abschalteinrichtung aber illegal ist oder nicht war bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. Dezember 2020 umstritten. Bisher argumentierte die Autoindustrie damit, dass es legal sei, die Abgasreinigung bei völlig üblichen Temperaturen auszuschalten. Die Hersteller haben sich auf die Ausnahmevorschrift in Art. 5 Abs. 2 der EU-Verordnung 715/2007 berufen. Danach sind Abschalteinrichtungen ausnahmsweise zulässig, wenn sie notwendig sind, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Wenn die Abgasreinigung nicht gedrosselt werde, schädige dies den Motor, so die Argumentation der Hersteller. Der Europäische Gerichtshof hat aber nun beschlossen, dass eine  Abschalteinrichtung nur zulässig ist, wenn sie vor plötzlichen unmittelbaren Motorschäden schützt, die zu einer konkreten Gefahr beim Fahren führt. Laut der neuen Verordnung ist es also nicht möglich Abschalteinrichtungen  einzusetzen, um den Motor lediglich vor Verschmutzung und Verschleiß zu bewahren.
 

Skandalös: Deutsche Behörden wollen dennoch keinen Rückruf anordnen

Unfassbar erscheint es dabei, dass sich die deutschen Behörden weigern nach dem Urteil des EuGH einen Rückruf zu starten und den Einsatz von Thermofenstern noch immer als legal deklarieren. Dazu gibt es die Vermutung, dass dass das KBA wissentlich Fahrzeuge zugelassen hat, in deren Motoren ein Thermofenster verbaut ist. Schon vor dem Urteil des EuGH haben aber in Deutschland 16 Landgerichte den VW-Konzern zur Rücknahme von Fahrzeugen mit Thermofenster wegen "unerlaubten Abschalteinrichtungen" verpflichtet. Zuletzt hatte das Landgericht Darmstadt im Oktober 2020 den VW-Konzern zur Rücknahme eines manipulierten Fahrzeugs mit EA 288 Motor verurteilt. VW hat angekündigt, man werde gegen das Urteil in Berufung gehen – wie auch bei anderen Verfahren. Einige davon laufen nun noch an Oberlandesgerichten, andere wurden mit einem Vergleich beendet.
 

EuGH gibt Geschädigten Grund zur Hoffnung

Fakt ist: Die Frage des Schadensersatzes wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtung wurde speziell für die Thermofenster noch nicht endgültig entschieden. Die 16 oben genannten Entscheidungen sind eher der Ausnahmefall. Die meisten Gerichte lassen die Frage der Rechtmäßigkeit derzeit offen und meinen, dass in einer derartigen Abschalteinrichtung jedenfalls keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liege.

Optimistisch stimmt aber die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dieser hat sich bisher deutlich verbraucherfreundlicher als die deutschen Gerichte gezeigt. Eine Vielzahl von Fällen wird dort gerade verhandelt. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. 


Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Dann kann sich klagen schon jetzt lohnen!

Zum jetzigen Zeitpunkt lohnt sich eine Klage für Sie vor allem dann, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Sie gehen kein Risiko ein und profitieren davon, wenn Sie vor Fristablauf aktiv werden.

 

Aufforderung zum Softwareupdate: Ein Zeichen dafür dass Sie betroffen sind

Falls Sie ein Rückrufschreiben von der Skoda erhalten haben, in dem Sie zur Durchführung eines Software-Updates aufgerufen wurden, wissen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Das Update soll die illegal verbauten Abschalteinrichtungen abschalten. Das Problem dabei: Viele Fahrzeugbesitzer berichten seither von zahlreichen negativen Auswirkungen nach dem Aufspielen des Updates. Dazu gehören nachlassende Leistung, erhöhter Spritverbrauch oder auch einer Versottung des Motors. Bisher konnte ein Eindeutiger Zusammenhang mit dem Softwareupdate aber nicht nachgewiesen werden. Gelingt dies aber, könnte die nächste Klagewelle auf VW zurollen. Übrigens: Ob Sie dieses Update durchführen lassen oder nicht, hat aber keinen Einfluss auf Ihre Schadenersatzansprüche.

 

Software-Update könnte zum Katalysator des Dieselskandals werden

Dazu kommt, dass sich VW mit einem Software-Update vermutlich noch tiefer in den Dieselskandal geritten hat. Das Update sollte Autos vorgeblich sauber machen. Aber es ist inzwischen herausgekommen, dass es ebenfalls eine Abschalteinrichtung enthält. Klagen sind bereits bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gekommen, der jetzt die Legalität dieses Software-Updates überprüft. Über dessen Rechtmäßigkeit entscheidet der BGH allerdings erst im Laufe dieses Jahres.  

Sollten die Richter am Bundesgerichtshof das Software-Update von VW aber tatsächlich als illegal bewerten, müsste der Wolfsburger Konzern möglicherweise sämtliche betroffenen Fahrzeuge einmal mehr zurückrufen. Allein in Deutschland würde dies rund 2,5 Millionen PKW betreffen. Die Besitzer dieser Autos hätten zudem wieder die Möglichkeit, Schadensersatz in der Sache durchzusetzen und die PKW an VW zurückzugeben.

 

Rückblick: Wie das „Dieselgate“ für VW begann

Im September 2015 beschuldigen amerikanische Behörden VW seine Abgasreinigungssysteme durch unzulässige Abschalteinrichtungen manipuliert zu haben, um auf dem Prüfstand die Schadstoffgrenzwerte einzuhalten. Kurz darauf gibt die Volkswagen AG in einer öffentlichen Bekanntmachung zu, eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung ihrer Diesel-Fahrzeuge verwendet zu haben. Damit beginnt der große Abgasskandal in den heute noch viele weitere Hersteller verwickelt sind und der die ganze Autobranche in ein tiefes Loch reißt. Der Skandal wird deshalb auch „Dieselgate“ genannt. Zum VW-Konzern gehören die Marken Audi, Porsche, Skoda und Seat. Motoren von VW werden in allen anderen Marken außer Porsche verbaut. Für die Produktion der großen Motoren ist Audi innerhalb des Konzerns zuständig. Diese werden auch in Porsche-Modellen verbaut.

Kern des Abgasskandals bei Volkswagen ist der Motor mit der Bezeichnung EA 189. Motoren dieser Reihe wurden von VW ab 2005 entwickelt. Ab 2008 wurden sämtliche Motoren dieser Reihe mit einer Abschalt-Software versehen, um Kosten- und Abgasvorgaben einzuhalten und damit eine Zulassung für Fahrzeuge mit diesem Motor im EU-Bereich zu erlangen. Diese Software führt zu einer Motorsteuerung, die Prüfsituationen erkennt und dann den Stickoxid-Ausstoß verringert. Bei einer Prüfung gilt es die Vorgaben des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) einzuhalten. Dabei wird ein Fahrzyklus auf Rollen auf dem Prüfstand simuliert. Bei diesem Fahrzyklus wird getestet unter welchen Bedingungen und Geschwindigkeits-Abläufen ein Fahrzeug wie viel Kraftstoff verbraucht und wie viel CO2 es ausstößt. Die Motorsteuergeräte-Software erkennt dabei genau, wenn ein Fahrzeug diesen Prüfungs-Fahrzyklus durchfährt. Dadurch wird die Abgasrückführungs-Rate erhöht. Beim Durchfahren dieses Prüfzyklus werden so mehr Abgase in den Motor zurückgeführt, um niedrige Werte auf dem Prüfstand zu erreichen. Das Gerät schaltet sich dazu in den in „Modus 1“. Im Straßenbetrieb schaltet sich das Gerät in den “Modus O“. Unter Fahrbedingungen kommt es so im normalen Straßenverkehr, zu einer niedrigeren Abgasrückführungsrate, sodass dort wesentlich höhere Stickstoffoxidwerte erreicht werden.
 

Bis 2018 Abschalteinrichtungen verwendet

Dazu kommt: Abschalteinrichtungen werden auch bei Dieselmotoren mit 3,0L Hubraum sowie 4,2L Hubraum verwendet und zwar bis in das Jahr 2018 hinein – also bis zu drei Jahre nachdem der Dieselskandal bereits aufgeflogen ist. Auch hier wird eine Software verwendet, die erkennt ob das Fahrzeug sich auf einem Rollenprüfstand befindet. In diesem Fall wird durch eine sogenannte Aufheizstrategie aktiviert, die dazu führte dass die Abgaswerte im Testbetrieb deutlich niedriger waren als im Straßenbetrieb.
 

Audi, VW, BM, Mercedes-Benz und Porsche droht ein Bußgeld in Milliardenhöhe

Im April 2019 wurde durch die EU-Kommission bekannt, dass Ermittlungen gegen VW, BMW, Mercedes-Benz, Porsche und Audi laufen. Ihnen wurde vorgeworfen seit den 1990er Jahren auf die Verhinderung einer Weiterentwicklung in der Abgasreinigung hinzuarbeiten. Die Konzerne hatten sich abgesprochen und gemeinsam entschieden, zu kleine AdBlue-Tanks zu verbauen. Die Abgasreinigung funktionierte dadurch nicht so gut, wie es möglich gewesen wäre. Durch diese Unterdrückung des Wettbewerbs sollen sie Kosten gespart haben. Die Kommission kam zu dem Ergebnis,dass die Autobauer ein verbotenes Kartell gebildet hatten, das sogenannte AdBlue-Kartell und verhängte Bußgelder in Milliardenhöhe.
 

Trotz Teilnahme an Musterklage noch immer Recht auf Schadenersatz

Die Musterfeststellungsklage, die der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VzBz) gegen die Volkswagen AG geführt hat, ist zwar inzwischen beendet. Am 30 April 2020 hat die VzBz die Klage zurückgenommen, nachdem sie sich mitVW auf einen Vergleich geeinigt hatten. Die in der Musterfeststellungsklage angemeldeten 240.000 Verbraucher erhielten eine Vergleichszahlung. Insgesamt wurde damit eine Summe von über 750 Millionen Euro an die VW-Kunden ausgezahlt, die dem Vergleichsangebot zugestimmt hatten. Die Vergleichssummen wurden je nach Modell und Alter des betroffenen Autos individuell berechnet und bewegten sich zwischen 1.350 und 6.257 Euro. Damit ist das Verfahren beendet. Wer er sich aber mit dem Vergleich nicht begnügt hat, kann noch immer selbständig klagen. Er gelten weiterhin die Ansprüche auf Reststschadensersatz nach §852 BGB.