Kein Kostenrisiko

Wir holen Ihre Spielverluste auch ohne Kostenrisiko für Sie zurück!

Über einen Anwalt zu klagen geht auch ohne selbst teure Vorauszahlungen leisten zu müssen. Wir erklären hier wie das funktioniert und warum es für Sie dennoch von Vorteil sein kann, die Kosten für ein Verfahren selbst zu übernehmen. Gerne beraten wir Sie und finden heraus, was die beste Möglichkeit für Sie ist.  

1. Sie möchten das Risiko für einen negativen Ausgang des Prozesses nicht übernehmen? Dann vermitteln wir Ihnen gerne eine Prozesskostenfinanzierung.

Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung Ihrer Ansprüche. Das bedeutet: Geht der Prozess negativ für Sie aus, kostet er Sie keinen Cent. Im Gegenzug erhält der Prozessfinanzierer bei Erfolg zuerst seine Kosten zurück und vom verbleibenden Gewinn eine Beteiligung, die meist bei etwa 30 Prozent liegt. Wir arbeiten dabei mit mehreren Unternehmen zusammen, die gerne bereit sind, Klagen gegen Glückspielanbieter zu finanzieren. 

2. Sie sind mittellos? Dann haben Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe! 

Falls Sie kein Vermögen haben und nicht viel verdienen, können wir für Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Das bedeutet für Sie: Wenn der Antrag angenommen wird, trägt die Staatskasse die Kosten für den Prozess. Oder falls Sie die finanziellen Möglichkeiten haben, zahlen Sie der Staatskasse die Prozesskosten in Raten zurück. Dabei wird die Höhe der Raten so niedrig festgesetzt, dass Sie diese problemlos bezahlen können.

3. Auf eigene Kosten Klagen ist am günstigsten

Der für Sie günstigste Weg um Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist eine Klage auf eigenes Risiko. Zwar müssen Sie hierzu die Kosten selbst aufbringen und auch das Risiko tragen. Gelingt es aber die Klage zu gewinnen oder einen Vergleich abzuschließen, bei dem der Glückspielanbieter die Kosten übernimmt, dann bleibt Ihnen der volle Gewinn aus dem Klageverfahren und Sie müssen keinen Prozesskostenfinanzierer bezahlen. 

Die Kosten eines Klageverfahrens richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Gerade bei höheren Streitwerten sind die Kosten oft niedriger als befürchtet.

Sprechen Sie uns gerne an! Wir finden die passende Finanzierungsmöglichkeit für Sie!

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Möchten Sie wissen ob auch Sie Ihr Geld zurückerhalten können?

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