377.000 plus 78.000 Euro Zinsen muss Tipico einem Mandanten der HFS Rechtsanwälte zurückzahlen - das ist die höchste Summe, die bisher im gesamten Skandal um illegal angebotenes Online-Glücksspiel zurückerstattet werden muss. Im Februar entschied dies das Landgericht Heilbronn. Nun hat die Frankfurter Rundschau über unseren Fall, bei dem wir mit dem Legal-Tech-Unternehmen Chargeback24 zusammengearbeitet haben, berichtet.
Hier kommt ein Ausschnitt aus dem Artikel vom 29. März 2023:
Spieler erhält gut 450.000 Euro zurück
Erfolgreich geklagt hat zum Beispiel ein Spieler aus Baden-Württemberg, der gegen das Unternehmen Tipico vor das Landgericht Heilbronn zog und im Januar Recht bekam, mit Unterstützung des Stuttgarter Anwaltsportals Chargeback24 und der HFS Rechtsanwälte aus Ludwigsburg. Der Verwaltungsangestellte hatte jahrelang auf Sportereignisse gewettet, zunächst nur auf Fußballspiele, später auch auf Begegnungen im Tennis und Basketball. Dafür musste er nicht einmal in einen Sportwetten-Laden gehen, sondern schloss die Wetten vom heimischen Computer oder vom Smartphone aus ab.
Von April 2014 bis Oktober 2020 setzte der heute 34-jährige Mann ein kleines Vermögen ein – knapp eine halbe Million Euro. Der größte Teil des Geldes stammte aus einer Erbschaft, wie das Anwaltsportal vermeldete. „Da ich auf einen Schlag recht viel Geld zur Verfügung hatte, ist es auf Anhieb in die Sucht gekippt“, wird er zitiert.
Die Gewinne konnten mit den eingesetzten Summen nicht mithalten. Von Tipico bekam der Spieler gut 109 000 Euro überwiesen. Er forderte daraufhin genau 377 431 Euro und 58 Cent von dem Veranstalter des illegalen Wettspiels zurück – und bekam Recht. Daneben muss Tipico ihm fast 77 000 Euro an Zinsen erstatten – und auch noch die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Vergeblich hatte sich das Unternehmen vor Gericht darauf berufen, dass das Angebot der Online-Sportwetten von den Behörden geduldet worden sei. Man sei davon ausgegangen, dass das Veranstalten von Sportwetten erlaubt gewesen sei. Im Übrigen habe der Tipper freiwillig mitgespielt und Chancen auf Gewinne gehabt.
Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass das beklagte Unternehmen zum Zeitpunkt der Wetten „unstreitig“ nicht über die notwendige Konzession verfügt habe. „Auch eine etwaige Duldung durch staatliche Behörden würde das Verbotsgesetz nicht außer Kraft setzen und ist mithin nicht erheblich“, so der Richter. Es spiele auch keine Rolle, wenn das Angebot später durch die Erteilung einer Lizenz legal gewesen sei, „weil daraus keine Heilung der in der Vergangenheit abgeschlossenen Verträge erwächst“.
Hier geht es zum ganzen Artikel aus der Frankfurter Rundschau.
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