Online-Casino: Spieler bekommt mehr als 81.000 Euro zurück

Der Online-Glücksspielanbieter bwin muss einem Mandanten der HFS Rechtsanwälte genau 81.872 Euro zurückerstatten. So hat es das Landgericht Stade im November 2023 entschieden (Az.: 2 O 241/22). Genaugenommen muss die Betreiberin der Internetseite, ElectraWorks Ltd., dem Mann aus Niedersachsen seine kompletten Verluste zurückzahlen, weil sie zum Spielzeitpunkt keine gültige Lizenz für ihr Angebot in Deutschland hatte.

 Zu den Spielverlusten kommen außerdem noch fünf Prozent Zinsen dazu, das bedeutet der Spieler kann mit weiteren rund 12.480 Euro rechnen. Als er im Zeitraum zwischen Januar 2016 und Dezember 2019 spielte, sei ihm überhaupt nicht bewusst gewesen, sich an einem illegal angebotenen Glücksspiel beteiligt zu haben. Die Seite „bwin.com“ war schließlich frei zugänglich und in einwandfreiem Deutsch verfasst. Es wurden gleichzeitig Sportwetten und Casino-Spiele angeboten. Erst Ende 2020 sei ihm ein Artikel in der Bildzeitung aufgefallen. Es wurde darüber berichtet, dass ein Spieler seine Verluste aus Onlineglücksspiel zurückbekommen hatte, weil das Angebot illegal war. Zum damaligen Zeitpunkt sei dem Kläger aber immer noch nicht auf die Idee gekommen, dass das Angebot von bwin ebenso illegal sein könnte. Erst im Lauf des Jahres 2021 habe er erfahren, dass dieser Online-Glücksspielanbieter auch keine gültige Konzession für Deutschland hatte.

 Ohne Lizenz kein Onlineglücksspiel

 ElektraWorks wehrt sich vor Gericht gegen den Vorwurf der Illegalität damit, dass man sich schließlich im Jahr 2012 auf eine deutsche Lizenz beworben habe. Das ganze Konzessionsverfahren für Online-Sportwetten scheiterte aber damals, weil es vom Europäischen Gerichtshof als unzulässig bewertet wurde. Erst im Jahr 2020 gelang es den deutschen Behörden ein funktionierendes Lizenzvergabeverfahren auf die Beine zu stellen. ElektraWorks ist außerdem der Meinung, dass es in den acht Jahren dazwischen zu einer Duldungsphase gekommen sei.

Mit solchen Rechtfertigungen lässt sich aber das Landgericht Stade nicht aufs Glatteis führen. Der Richter sagt dazu:

Das bloße Nichteinschreiten einer Behörde in Kenntnis eines illegalen Zustands („passive Duldung“) begründet entgegen der Ansicht der Beklagten keine behördliche Selbstbindung.“

 Aus dem Amtsdeutsch übersetzt: Nur weil die Behörden es nicht geschafft haben, umfangreich die Illegalität zu bekämpfen, bedeutet das nicht, dass Online-Glücksspielanbieter ohne Lizenz absichtlich geduldet wurden.

 Defizite in der Kontrolle von illegalem Onlineglücksspiel

 Wie unmöglich die Kontrolle des entstandenen Schwarzmarkts gewesen ist, zeigt das Gericht anhand von Erläuterungen aus dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag: Das Problem ist demzufolge, dass die meisten Anbieter von Online-Glücksspielen auf Malta oder in Gibraltar sitzen und online arbeiten. Dadurch, dass nahezu alle Anbieter ihren Sitz im Ausland haben, konnten sie sich weitgehend dem Zugriff deutscher Behörden entziehen. Zu welchen erheblichen Defiziten es dabei in der Rechtsdurchsetzung kam, haben rechtsvergleichende Studien nachgewiesen. Dass diese Defizite bei der Bekämpfung des illegalen Online-Glücksspiels bleiben, davon geht das Gericht aus. Deshalb sei es umso wichtiger, jetzt dafür zu sorgen, dass die Regelungen nicht weiterhin unterlaufen werden können.

Das Gericht sagt dazu:

„Denn wenn sich der illegal agierende Anbieter dem Risiko ausgesetzt sieht, dem Spieler die Einsätze gegebenenfalls zurückzahlen zu müssen, wird den gesetzgeberischen Vorgaben zusätzlich Nachdruck verliehen.“

 Für das Gericht zählt vor allem das Online-Glücksspielverbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) von 2012, das zum Zeitpunkt als der Spieler aus Niedersachsen zockte, galt. Ziel des Verbots sind die Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht, die Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebots, der Jugend- und Spielerschutz, sowie die Sicherstellung eines fairen Spiels und der Schutz vor Kriminalität. Diese Ziele gelte es zu unterstützen.

 Das absolute Verbot galt bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags aus dem Jahr 2021. Nur Schleswig-Holstein bot eine Sonderlösung mit eigenen Lizenzvergaben an. Erst mit der aktuellen Version des GlüStV wurde das geändert: Wer eine gültige Lizenz hat, darf nun bundesweit Online-Glücksspiele anbieten. Das bedeutet aber auch weiterhin: Wer keine Lizenz für den deutschen Markt hat, hat dort nichts zu suchen.

 Das Gericht stellt deshalb fest, dass ElektraWorks deshalb rechtswidrig gehandelt hat. Und zwar:

 „Indem die Beklagte auf ihrer in deutscher Sprache verfassten Angebotsseite einen ihr ohne weiteres möglichen Hinweis unterlassen hat, dass die Online-Glücksspiele in Deutschland (zumindest weit überwiegend) nicht zulässig waren, ist sie bewusst das Risiko eingegangen, Gelder ohne Rechtsgrund einzunehmen.“

 Gute Chancen Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzuholen

 Inzwischen vertreten nahezu alle Landgerichte ähnliche Meinungen und sprechen sich fast immer zugunsten von Spielern aus. Dadurch stehen die Chancen auf Rückzahlungen von Spielverlusten aus illegal angebotenem Online-Glücksspiel nun sehr gut.

 Sie haben auch Geld im Online-Casino oder bei Online-Sportwetten verloren? Wir helfen Ihnen gerne!

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