Illegales Online-Glücksspiel: Spieler bekommt rund 11.600 Euro plus Zinsen zurück

Online-Glücksspiel-Gigant ElectraWorks Ltd. muss einem Spieler aus Hessen seine gesamten Spielverluste in Höhe von genau 11.577 Euro plus fünf Prozent Zinsen zurückerstatten. Denn als er zwischen Dezember 2017 und Januar 2019 über die Seite www.bwin.com/de zockte, die von ElektraWorks betrieben wurde, hatte das Unternehmen keine gültige Lizenz für das Anbieten von Online-Glücksspielen im gesamten Bundesgebiet. So hat es das Landgericht Fulda im Mai entschieden.

Dass die Angebote auf der Homepage von bwin illegal waren, konnte der Spieler nicht erkennen. Denn sie war in deutscher Sprache verfasst und lief unter einer de-Subdomain In den Spracheinstellungen befand sich außerdem eine Deutschlandflagge. Das Gericht sagt dazu:

„Hier ist zu berücksichtigen, dass (…) die Beklagte, obwohl sie, wie sie genau wusste, im streitgegenständichen Zeitraum über keine deutsche Lizenz für die Veranstaltung von Online-Casinospielen verfügte, dennoch ihr Angebot auf dem deutschen Markt zur Verfügung stellte und in den Spracheinstellungen neben der Sprache „Deutsch“ sogar – symbolträchtig – die deutsche Flagge anzeigte und im Text mit den Worten „Online-Casino Deutschland“ warb.“

Damit habe das Unternehmen den Anschein gesetzt, dass die Angebote legal seien. Das Gericht erkennt damit an, dass der Spieler nicht die Augen vor der Tatsache des illegalen Angebots verschlossen hat, sondern die Illegalität kaum sehen konnte.

Die Verantwortung bei illegalem Online-Glücksspiel auf den Spieler abwälzen funktioniert nicht

Der Spieler zweifelte auch nicht an der Legalität, als er sein Häkchen bei den AGB setzte. Darin stand nämlich:

„Sie dürfen die Services (…) nur dann nutzen, wenn Sie 18 Jahre sind (…) und wenn Ihnen diese Nutzung laut geltendem Recht in Ihrem Land erlaubt ist. Sie bestätigen hiermit, dass Sie unsere Services… nicht von den Vereinigten Staaten, Polen oder einem anderen Rechtsgebiet aus nutzen, in dem es zum Zeitpunkt der Bezahlung eines Einsatzes oder der Teilnahme an einem Spiel nicht rechtmäßig ist, Online-Glücksspiele zu spielen (…)“

Damit versucht der Anbieter die Verantwortung für die Teilnahme am illegalen Online-Glücksspiel auf den Spieler abzuwälzen. Doch vor dem Landgericht Fulda kommt ElectraWorks damit nicht durch. Es werde der Anschein erweckt, von Deutschland aus sei eine solche Teilnahme gerade nicht problematisch, so das Gericht.

Online-Glücksspiel war in Deutschland verboten

Ausschlaggebend für das Urteil ist, dass in Deutschland zu der Zeit, als der Spieler zockte, das Verbot für Online-Glücksspiel in Deutschland galt. Dies regelte der damals geltende Glücksspielstaatsvertrag (§ 4 Abs. 4. GlüStV). Nur das Bundesland Schleswig-Holstein hatte dazu Sonderregelungen und hat eigene Lizenzen vergeben. Im Rest des Landes konnten Anbieter von Online-Casinos bis zum Juli 2021 überhaupt keine Lizenzen erwerben. Geschäfte mit ElectraWorks waren deshalb nichtig.

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