Ein Spieler aus Potsdam, der bei Online-Sportwetten von bet365 genau 10.611 Euro verloren hatte, bekommt jetzt seine Verluste zurück. Grund dafür ist, dass der Betreiber von bet365 zum Zeitpunkt, als der Mann gewettet hat, keine gültige Lizenz hatte. Ein wichtiges Urteil! Denn Sportwetten haben sich in Deutschland lange Zeit in einem Graubereich befunden. Wir erklären, wieso es bei Sportwetten trotzdem funktioniert Verluste aus illegalem Onlineglücksspiel zurückzuholen.
Dass Online-Sportwetten illegal sein könnten, kam dem Kläger aus Potsdam, zu dem Zeitpunkt als er spielte, nicht in den Sinn. Schließlich war die Seite von bet365 in deutscher Sprache verfasst und im Internet frei zugänglich. Von 2018 bis 2020 hatte der Spielsüchtige rund 10.611 Euro verspielt. Der Betreiber der Seite bet365, Hillside (Sports) ENC, hatte in diesem Zeitraum aber keine gültige Lizenz für den gesamten deutschen Markt. Erst im Oktober 2020 erhielt das Unternehmen eine solche Lizenz. Der Kläger hatte bis Juli 2020 bei bet365 gespielt. In der Verhandlung am 23. September 2022 (Az 12 O244/21) hat das Landgericht Potsdam den Sportwettanbieter nun dazu verurteilt, die Spielverluste plus 5 Prozent Zinsen zurückzuerstatten.
Trotz rechtlichem Graubereich: Geld zurück aus illegalen Online-Sportwetten
Das Problem bei solchen Fällen die Sportwetten betreffen ist, dass jeder einzelne Fall ganz genau geprüft werden muss, weil die Rechtslage verwirrend ist: Online-Glücksspiel war in Deutschland generell bis zum neuen Glücksspielstaatsvertrag, der erst im Juli 2021 in Kraft getreten ist, verboten. Nur in Schleswig-Holstein durften Online-Glücksspiele mit einer speziellen Lizenz angeboten werden. Bei Sportwetten ist der Fall allerdings komplizierter. Denn für diese Wettart gab es schon lange vor Juli 2021 das Bestreben Lizenzen zu erteilen. So gab es zwar bereits im Jahr 2012 ein spezielles Konzessionsverfahren für Anbieter von Sportwetten. Wegen Klagen wurde dieses Verfahren aber gestoppt. Sportwettanbieter gab es dennoch massenhaft in Deutschland – ohne gültige Lizenzen.
Geschäfte mit illegalen Online-Sportwettanbietern sind nichtig
Der Europäische Gerichtshof entschied im Jahr 2016 außerdem, dass diese Anbieter wegen der Schwierigkeiten bei der Lizenzierung nicht strafrechtlich verfolgt werden durften. Wenn ein Spieler aber seine Verluste aus illegal angebotenem Online-Glücksspiel zurückholen möchte, bewegt er sich nicht im Strafrecht, sondern im Zivilrecht. Es geht dabei um den Vertrag, den er mit dem Sportwettanbieter eingegangen ist, der aber nichtig ist, falls das Wettangebot illegal war. In diesem Fall hätte es das Angebot nämlich gar nicht geben dürfen. Es ist also durchaus möglich Verluste aus illegal angebotenen Sportwetten zurückzuholen.
Deshalb bekommt der Kläger seine Verluste aus illegalen Online-Sportwetten zurück:
Wichtig für die Entscheidung des Gerichts waren in diesem Fall folgende Punkte:
1. Der Kläger hat unwissentlich an illegalen Online-Sportwetten teilgenommen. Erst auf dem Weg aus seiner Spielsucht heraus hat er davon erfahren, dass solche Anbieter illegal auf dem Deutschen Markt unterwegs sind. Er hat also nicht das Wissen über die Illegalität ausgenutzt, um hinterher seine Verluste zurückzuholen.
Dazu kommt: Der Anbieter hatte an keiner Stelle auf seiner Seite auf die Illegalität des Online-Glücksspiels in Deutschland hingewiesen und so den Spieler im Glauben gelassen nichts Illegales zu tun. Dabei war das Geschäft durch die deutschsprachige Seite eindeutig auf Deutschland ausgerichtet. Durch die Registrierung des Spielers war dem Anbieter bekannt, dass der Spieler in Deutschland wohnt. Das Gericht betonte ausdrücklich, dass der Kläger aufgrund des Gesamtauftritts von bet365 darauf schließen konnte, dass das Angebot mit dem geltenden Recht in Einklang stand.
2. Der Anbieter hat sich nicht an die deutschen Regeln für Sportwetten gehalten. Das Gericht hat zwar wahrgenommen, dass Hillside (Sports) ENC ab Oktober 2020 eine Lizenz für das betreiben von Online-Sportwetten für den gesamtdeutschen Markt bekommen hat. Es konnte aber nicht erkennen, dass es im Zeitraum davor, in dem der Potsdamer über bet365 gewettet hatte, Bestrebungen gab, die deutschen Regeln für Sportwetten einzuhalten. Solche gab es nämlich bereits vor dem Oktober 2020. Eine dieser Regeln ist zum Beispiel, dass ein Spieler monatlich nicht mehr als 1000 Euro auf sein Spielkonto einzahlen darf. Diese Regel ist leicht überprüfbar. Hillside (Sports) ENC hatte sie nie eingehalten. Das Angebot war also illegal auf dem Markt. Die Geschäfte des Potsdamers mit bet365 sind damit nach §134 BGB nichtig.
3. Das Verbot von Online-Glücksspiel in Deutschland kollidiert nicht mit der im Europarecht festgelegten Dienstleistungsfreiheit. Denn im Bereich des Glücksspielrechts, dürfen die einzelnen Länder ihr Schutzniveau selbst festlegen. Auch wenn ein Anbieter eine Lizenz aus einem anderen europäischen Land hatte, hier aus Malta, durfte er in Deutschland nicht ohne Erlaubnis Glücksspiele anbieten. Denn in Deutschland gelten die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages, die andere Inhalte haben, als die maltesischen Lizenzierungsbedingungen.
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