Kläger holt seine Spielverluste von Betano mit den HFS Rechtsanwälten zurück
Der Termin steht fest: Am Donnerstag, 2. Mai, wird der erste Fall, der illegal angebotene Online-Sportwetten betrifft, vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Es handelt sich dabei um einen Fall der HFS Rechtsanwälte. Im Fokus steht dabei einer der großen Sponsoren der diesjährigen Fußball-EM: Betano. Inzwischen hat der Sportwettanbieter aus Österreich breite Bekanntheit in Deutschland erlangt. Was aber noch immer kaum jemand weiß ist, dass er jahrelang ohne gültige Lizenz Online-Sportwetten hierzulande angeboten hat. Genau deshalb wird sich das Unternehmen jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verantworten müssen. Bei einer Entscheidung für den Spieler könnten sich die bereits in die Gerichte strömenden Klagen zu einer regelrechten Monsterwelle entwickeln. Denn schließlich wird diese dann nicht über Betano schwappen, sondern auch über die zahlreichen weiteren Anbieter, die jahrelang Sportwetten ohne gültige Lizenz in Deutschland angeboten haben. Dazu gehören zum Beispiel Tipico, Bet365 oder Bet-at-home.
OLG Dresden gab in diesem Sportwetten-Fall dem Spieler Recht
Der Spieler, der in diesem Fall gegen Betano klagt, hat vor dem Oberlandesgericht Dresden bereits Recht bekommen. Die HFS Rechtsanwälte konnten diese Entscheidung im Mai 2023 für ihn erstreiten und damit das erste Urteil vor einem OLG in einer solchen Sache bewirken. Jetzt wird dieser Fall vermutlich zum ersten Urteil in Karlsruhe führen und damit wegweisend für alle Instanzen unter dem BGH werden.
Ohne Lizenz keine Online-Sportwetten
Im aktuellen Fall hatte der Spieler bei Betano im Jahr 2018 rund 12.000 Euro verwettet. Das OLG Dresden hat entschieden, dass er das Geld plus fünf Prozent Zinsen zurückbekommen soll. Denn für das OLG gilt: Keine Lizenz, kein Geschäft. Das Gericht stellte außerdem klar, dass es während der Zeit, als der Spieler wettete, laut Glücksspielstaatsvertrag ein ausdrückliches Verbot des Angebots von Online-Glücksspielen in Deutschland gab. Nur mit einer gültigen behördlichen Erlaubnis – die ja aber eben nicht erworben werden konnte – wäre das legale Angebot möglich gewesen.
Das OLG Dresden stellte im Bezug auf eine Lizenz klar fest:
„So lange diese nicht erteilt war, bestand das grundsätzliche Verbot fort. Das bloße Recht auf die (künftige) Erteilung einer Konzession kann im Verhältnis zum Spielteilnehmer aus dem verbotenen kein erlaubtes Online-Wettspiel machen.“
Chaos um deutsche Lizenzen gibt Anbietern von Online-Sportwetten Hoffnung
Gegen dieses Urteil ging der Sportwettanbieter, der von der österreichischen Betkick Sportwettenservice GmbH betrieben wird, in Berufung. Vermutlich rechnet sich der Anbieter Chancen aus, weil es bereits im Jahr 2012 ein Lizenzierungsverfahren in Deutschland gab und sich Betano schon damals auf eine Konzession beworben hatte. Da das Verfahren aber scheiterte und schließlich kein Sportwettanbieter eine Lizenz für Online-Angebote bekommen konnte, sieht der Anbieter die Schuld für das illegale Angebot nicht bei sich, sondern bei den Behörden, die anschließend acht Jahre lang brauchten, um ein funktionierendes Lizenzierungsverfahren an den Start zu bringen. Daher können erst seit dem Jahr 2020 Online-Sportwetten legal angeboten werden.
Das Problem dabei: Die Sportwettenanbieter gingen einfach ohne Lizenzen in Deutschland online, machten was sie wollten, weil sie von den Behörden auch nicht kontrolliert wurden und trieben zahlreiche Menschen unkontrolliert in die Sucht.
Verbotene Cash-out-Funktion bei Sportwetten angeboten
„Wir sehen gute Chancen auf Erfolg“, sagt Thomas Schopf, Gründer der HFS Rechtsanwälte. Wichtig sei nämlich bei dieser Sache zu sehen, dass Betano zwar heute eine gültige Lizenz für das Online-Angebot hierzulande hat und sich auch im Jahr 2012 bereits auf eine Lizenz beworben hatte. Fakt sei aber, dass der Anbieter für das Angebot, mit dem er schließlich jahrelang im deutschen Internet unterwegs gewesen ist, nie eine Lizenz bekommen hätte. Denn es wurden zum Beispiel verbotene Funktionen angeboten. Die eindrücklichste davon ist die sogenannte Cash-out-Funktion. Inzwischen ist es wissenschaftlich nachgewiesen, dass diese Funktion Spieler besonders schnell in die Sucht katapultiert. Denn der Kick sich schon während einer Wette einen Teil des Einsatzes auszahlen lassen zu können, wenn eine Wette schlecht läuft, ist enorm. Aus diesem Grund haben die Behörden den Anbietern untersagt, diese Funktion zu verwenden. An das Verbot hielt sich aber über Jahre hinweg kaum ein Sportwettanbieter – auch Betano nicht. „Der Bundesgerichtshof erwähnt Cash-out ausdrücklich in seiner Pressemitteilung, wir denken daher, dass unsere Argumentation dort richtig angekommen ist.“
1000-Euro-Limit bei Online-Sportwetten nicht eingehalten
Ein weiterer Punkt ist außerdem, dass Betano nie das 1000-Euro-Limit, dass der Glücksspielstaatsvertrag vorschreibt, eingehalten hat. Demnach darf ein Spieler pro Monat nicht mehr als 1000 Euro auf sein Spielerkonto einzahlen. Zahlreiche Fälle, die die HFS Rechtsanwälte zurzeit bearbeiten zeigen, dass Betano dieses Limit nie eingehalten hat.
Die Frage ist jetzt also, ob man angesichts des Chaos um die Vergabe von Lizenzen von den Sportwettanbietern Schadenersatz fordern kann oder nicht. Wir sind optimistisch, dass sich der BGH an die Oberlandesgerichte anschließt, die bereits in großer Mehrzahl für Spieler entschieden haben“, sagt Schopf.
Sie haben auch Geld bei Online-Sportwettanbietern verloren? Wir helfen Ihnen gerne!