Abgasskandal / Dieselskandal
OLG Karlsruhe , Urteile vom 24.05.2019
Gleich in mehreren Urteilen hat das OLG Karlsruhe gegen VW bzw. deren Händler entschieden.
Die betroffenen Fahrzeughalter, bei deren Fahrzeuge eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut wurde, sollen nach Ausspruch der Richter jeweils neue mangelfreie Fahrzeuge aus der aktuellen Serienproduktion geliefert bekommen.
Beachtenswert an diesen Entscheidungen ist zudem Folgendes:
Das OLG Karlsruhe entschied darüber hinaus, dass die dortigen Kläger sogar keinen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer mit denen durch die unzulässige Abschalteinrichtung manipulierten Fahrzeuge zahlen müssen. Das bedeutet, dass die dortigen Kläger keinen Cent für die Nutzung ihrer Fahrzeuge erstatten müssen.
Bei den streitgegenständlichen Fahrzeugen handelte es sich um einen Audi A3, einem VW Sharan und einem VW Touran. Diese Fahrzeuge wurden zwischen 2009 und 2013 als Neuwagen gekauft und waren mit dem Motor EA 189 ausgestattet gewesen, bei denen die Abgaswerte manipuliert waren. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Ob VW bzw. die Händler hiergegen Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen werden und es somit tatsächlich auf eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH ankommen lassen, bleibt abzuwarten.
Nach Auffassung der HFS Rechtsanwälte dürften die Entscheidungen des OLG Karlsruhe bereits jetzt weitreichende Folgen auch für andere Verfahren haben.
Wie aus der Presse unlängst bekannt, laufen deutschlandweit tausende Verfahren allein gegen VW und Audi. Aber auch bei Mercedes sind eine Vielzahl von Klage wegen unzulässiger Abschalteinrichtung anhängig, für die die Urteile des OLG Karlsruhe durchaus relevant werden.
Sollten auch Sie ein solches manipuliertes Fahrzeug haben, so scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Die HFS Rechtsanwälte in Ludwigsburg bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung über Ihre Möglichkeiten an.
Gerne nehmen wir uns für Sie Zeit.