Die HFS-Rechtsanwälte in Ludwigsburg informieren: Diesel-Musterfeststellungsklage eingereicht

Verbraucherschützer haben Klage gegen Mercedes eingereicht

Bisher kam Daimler im Abgasskandal glimpflich davon. Denn zu den Vorwürfen, absichtlich illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben, hat sich der Konzern bisher nur bruchstückhaft geäußert. Nun könnte die Luft für den schwäbischen Autobauer dünner werden: Im Juli 2021 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VzBv) Klage am Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Daimler AG eingereicht.


Hat Daimler sittenwidrig und vorsätzlich Kunden geschädigt?

Die Verbraucherschützer wollen dadurch Daimler endlich zum Reden bringen, bevor zahlreiche Schadenersatzansprüche, die aus dem Abgasskandal entstanden sein könnten, verjähren. Die Verbraucherschützer wollen also endlich klären lassen, ob der Autobauer die Abgasreinigung seiner Motoren absichtlich gesetzeswidrig manipuliert. Stellt das Gericht fest, dass Daimler sittenwidrig und vorsätzlich die Kunden geschädigt hat, wäre der Weg frei für Schadensersatz der Teilnehmenden Verbraucher an der Musterfeststellungsklage.

Ihr Vorteile, wenn Sie sich zur Musterfeststellungsklage anmelden:

- Verjährungshemmung: Durch die Teilnahme an der Sammelklage wird die Verjährung ihrer Ansprüche gehemmt.

- Geringe Kosten

- Kommt es zu einem Vergleich durch die Klage, sind Sie mit dabei. Wird die Klage gewonnen, können Sie ihre vollen Schadenersatzansprüche geltend machen.


Das können wir für Sie tun:

- Wir überprüfen für Sie ob ihr Fahrzeug zu den betroffen Modellen gehört, auf denen die Klage fußt.

- Wir melden ihre Ansprüche im Rahmen der Musterfeststellungsklage an.

- Wir Informieren Sie über den Lauf des Verfahrens.

- Wir beraten Sie, wenn es zu einem Vergleichsangebot kommen sollte.

Ihre Chancen stehen gut

Die Musterfeststellungsklage gegen VW vom 30. April 2020 hat der VzBz inzwischen zurückgenommen, nachdem man sich mit dem Wolfsburger Autobauer auf einen Vergleich geeinigt hatte. Die in der Musterfeststellungsklage angemeldeten 240.000 Verbraucher erhielten eine Vergleichszahlung. Insgesamt wurde damit eine Summe von über 750 Millionen Euro an die VW-Kunden ausgezahlt, die dem Vergleichsangebot zugestimmt hatten. Die Vergleichssummen wurden je nach Modell und Alter des betroffenen Autos individuell berechnet und bewegten sich zwischen 1.350 und 6.257 Euro. Damit ist das Verfahren beendet.

Wer er sich aber mit dem Vergleich nicht begnügt, kann außerdem noch immer selbständig klagen. Da die Verjährung durch die Anmeldung der Ansprüche gehemmt ist, bleibt nach Abschluss der Musterfeststellungsklage noch genügend Zeit.

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