Montranus Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG
Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG
LG Hildesheim, Urteil vom 09.04.2019
In einem von den HFS Rechtsanwälten begleiteten Verfahren hat das LG Hildesheim die Helaba Asset Services (vormals Helaba Dublin) zur vollständigen Rückabwicklung verurteilt.
Die HFS Rechtsanwälte haben bereits mehrere hundert Verfahren gegen die Helaba wegen des Widerrufs der fehlerhaften Widerrufsbelehrung in Montranus Beteiligungen geführt.
In dem nun vorliegenden Fall hatte das LG Hildesheim zutreffend festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und die Bank sich nicht auf einen Vertrauensschutz berufen kann. Ebenfalls hatte das Gericht deutlich gemacht, dass das dem Anleger zustehende Widerrufsrecht trotz des erheblichen zeitlichen Ablaufs zwischen der Zeichnung der Beteiligung im Jahre 2004 und dem erfolgten Widerruf im Jahre 2018 nicht verwirkt war.
Der von den HFS Rechtsanwälten vertretene Anleger konnte daher den Widerruf noch rechtswirksam erklären.
Da vorliegend für sämtliche Anleger der Fonds Montranus Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG und Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG diesselben fehlerhaften Widerrufsbelehrungen verwandt wurden, raten wir allen Anlegern, die Möglichkeit der Durchsetzung ihrer Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen und bestehende Ansprüche geltend zu machen.
Mit mit mehr als 700 geführten Rechtstreitigkeiten gegen die Helaba verfügen die HFS Rechtsanwälte über eingehende Kompetenz in Angelegenheiten des Widerrufsrechts und helfen Ihnen gerne weiter. Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns einfach eine Email. Gerne nehmen wir uns für Sie Zeit.