Montranus Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG
Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG
OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss v. 02.10.2018
In einem von den HFS Rechtsanwälten begleiteten Verfahren hat das OLG Oldenburg in einem sehr ausführlichen Hinweisbeschluss der Helaba Asset Services (vormals Helaba Dublin) nahegelegt, die von ihr eingelegte Berufung zurückzunehmen. Dies hat sie dann auch getan.
Die HFS Rechtsanwälte haben bereits mehrere hundert Verfahren gegen die Helaba wegen des Widerrufs der fehlerhaften Widerrufsbelehrung in Montranus Beteiligungen geführt.
In dem nun vorliegenden Hinweisbeschluss des OLG Oldenburg seine Rechtsauffassung dahingehend konkretisiert, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und die Bank sich nicht auf einen Vertrauensschutz berufen kann. Ebenfalls hatte das Gericht mit sehr guter Begründung deutlich gemacht, dass das dem Anleger zustehende Widerrufsrecht auch nicht verwirkt war, auch wenn zwischen der Zeichnung im Jahre 2004 und des erfolgten Widerrufs im Jahre 2017 ein erheblicher Zeitraum bestand.
Nachdem die Helaba die von ihr eingelegte Berufung zurückgenommen wurde, ist das gegen die Helaba ergangene Urteil des LG Oldenburg in rechtskraft erwachsen. Das LG Oldenburg hatte die Helaba zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung des von den HFS Rechtsanwälten vertretene Anlegers verurteilt.
Da vorliegend für sämtliche Anleger der Fonds Montranus Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG und Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG diesselben fehlerhaften Widerrufsbelehrungen verwandt wurden, raten wir allen Anlegern, die Möglichkeit der Durchsetzung ihrer Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen und bestehende Ansprüche geltend zu machen.
Mit mit mehr als 700 geführten Rechtstreitigkeiten gegen die Helaba verfügen die HFS Rechtsanwälte über eingehende Kompetenz in Angelegenheiten des Widerrufsrechts und helfen Ihnen gerne weiter. Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Gerne nehmen wir uns für Sie Zeit.